Schluss mit Zwängerei: Bundesgericht schützt Mindestlohn und Gemeindeautonomie

Gemeinsame Fraktionserklärung SP, GRÜNE und AL

Rund 17’000 Menschen in unserer Stadt arbeiten zu einem Lohn, der zum Leben nicht ausreicht. Das ist inakzeptabel. Angestossen von Gewerkschaften und Hilfswerken hat eine breite Mehrheit von SP, Grünen, Mitte/EVP und AL im Gemeinderat einen Mindestlohn von 23.90 Franken pro Stunde für die Stadt Zürich beschlossen. Angestellte in der Gebäudereinigung, in der Gastronomie oder im Detailhandel sollen einen fairen Mindestlohn erhalten. Der Gegenvorschlag wurde bei der Volksabstimmung im Juni 2023 haushoch angenommen. Fast 70 Prozent der Zürcher*innen wollen den Mindestlohn.

Die Grösse, einen deutlichen Volksentscheid zu akzeptieren, fehlte der rechtsbürgerlichen Seite. Sie entschied sich für Zwängerei: Trotz der deutlichen Niederlage reichte der FDP- und SVP-nahe Gewerbeverband Rekurs gegen die Einführung des Mindestlohns ein und verhinderte damit während drei Jahren die dringend notwendigen Mindestlöhne. Rund 20’000 Betroffene bei Fast-Food-Ketten und Reinigungsunternehmen hätten bereits in den letzten Jahren in den Städten Zürich und Winterthur mehr verdienen sollen.

Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die kommunalen Mindestlöhne in Zürich und Winterthur rechtens sind. Die Gegenteilige Ansicht des Verwaltungsgerichts Zürich verstösst gegen die Gemeindeautonomie. Das Bundesgericht hält fest, dass die Zürcher Gemeinden gemäss Kantonsverfassung eine «sehr weitgehende Autonomie» geniessen und aufgrund ihrer Kenntnis der lokalen Verhältnisse die Erwerbsarmut mindestens ebenso wirksam bekämpfen können wie der Kanton.

Dieses Urteil ist eine deutliche Botschaft an die Gegner*innen des Mindestlohns. Diese behaupteten im Abstimmungskampf, sie seien nicht gegen Mindestlöhne, sondern gegen eine Regelung auf kantonaler oder kommunaler Ebene und sie wollten die Sozialpartnerschaft schützen. Doch die Sozialpartnerschaft bedarf keines Schutzes vor der Demokratie – im Gegenteil: Die Demokratie braucht Schutz vor Vertreter*innen von Lohndumping in Bern. Statt demokratische Niederlagen in Kantonen und Gemeinden zu akzeptieren, wollen FDP, SVP und Mitte im Bundesparlament kantonale und regionale Mindestlöhne per Gesetz aushebeln– obwohl der Bundesrat dieses Vorgehen als verfassungswidrig einstuft. SP, AL, Grüne, Gewerkschaften und viele mehr werden dieses verfassungswidrige Lohnsenkungsgesetz, mit aller Entschiedenheit bekämpfen.

An SVP und FDP in diesem Gemeinderat richten wir einen Appell: Akzeptieren Sie die demokratischen Entscheide dieser Stadt. Hören Sie auf, mit juristischen Mitteln und der Bekämpfung der Gemeindeautonomie im Kantonsrat demokratische Entscheide auszuschalten, nur weil ihnen der Wille der Stadtbevölkerung nicht gefällt. Wir hoffen nun, dass Mitte und GLP aber auch FDP und SVP zumindest hier in der Stadt Zürich jetzt zu denen gehören, die den Zürcher Mindestlohn akzeptieren und mithelfen, ihn umzusetzen, anstatt zu denen, die ihn mit verfassungswidrigen Methoden weiterhin bekämpfen wollen.

Wir sprechen von Menschen – zwei Drittel Frauen – die in der Reinigung, im Detailhandel und in der Gastronomie hart arbeiten und unsere Stadt am Laufen halten.. Was die Mindestlohngegner fordern, ist nichts anderes, als dass der Staat mit Sozialhilfe einspringen soll, wenn Dumpinglöhne zum Leben nicht reichen. Eine solche staatliche Subventionierung von Lohndumping und privaten Gewinnen ist absurd und missachtet die Arbeit und die Würde der Menschen.

Für Auskünfte:

Fanny de Weck, Gemeinderätin SP, Tel. 078 743 65 80

Moritz Bögli, Gemeinderat AL, Tel. 076 559 63 04

Martin Busekros, Co-Fraktionspräsident Grüne, Tel. 076 560 55 31

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