Fraktionserklärung Bundesgerichtsentscheid Airbnb: Wohnraum schützen, Airbnb stoppen

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich Wohnraum vor der Umwandlung in kommerzielle Kurzzeitunterkünfte wie namentlich Airbnbs schützen darf. Die Sozialdemokratische Fraktion nimmt diesen Entscheid erfreut zur Kenntnis. Wichtig ist nun noch ein weiterer Schritt, um die Bevölkerung wirksam zu schützen.

Das Bundesgericht bestätigt, dass die Stadt Zürich Wohnungen, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments genutzt werden, nicht mehr an den vorgeschriebenen Wohnanteil anrechnen muss. Das entspricht dem gesunden Menschenverstand, denn keine Zürcherin und kein Zürcher sucht sich eine Airbnb-Unterkunft als Wohnung. Vor allem entspricht es aber auch der schweizerischen Tradition von Demokratie und Gemeindeautonomie: Die Gemeinden in unserem Land sollen in einem offenen und demokratischen Prozess entscheiden, wie sie die bestehenden Probleme am besten lösen. Das hat die Stadt Zürich beim Mindestlohn gemacht, und das hat sie beim Schutz des Wohnraums vor Zweckentfremdung durch Airbnbs gemacht. In beiden Fällen hat das Bundesgericht die demokratischen Prozesse und die Gemeindeautonomie geschützt. Das ist sehr zu begrüssen.

Allein in den letzten acht Jahren hat sich die Zahl der Business Apartments in Zürich verdoppelt, von rund 2’760 auf 5’320. Entsprechend viel Wohnraum ist für die lokale Bevölkerung verloren gegangen. Immobilienfirmen kaufen ganze Häuser auf und vernichten bezahlbaren Wohnraum, indem sie diesen in Business Apartments umnutzen. So kostet zum Beispiel an der Bahnhofstrasse ein Business Apartment ganze 14’000 Franken pro Monat. Das ist inakzeptabel, ebenso wie die Tatsache, dass offenbar – wie der Fall Lindenhof zeigt, über den der Tages-Anzeiger gestern berichtete – gewisse Immobilienfirmen auch nach dem Bundesgerichtsurteil nach wie vor das Gefühl haben, weiter Wohnraum in Business Apartments umnutzen zu können. Die nun vom Bundesgericht bestätigte Regelung, welche auf einen Vorstoss des damaligen AL-Gemeinderats Niklaus Scherr zurückgeht, muss jetzt konsequent umgesetzt werden, um tausende nun illegale Business Apartments wieder in normalen Wohnraum umzuwandeln.

Um die Bevölkerung wirksam vor der Zweckentfremdung ihres Wohnraums zu schützen, genügt die BZO-Regelung für sich allein jedoch nicht. Vielmehr braucht es auch ein Ja zur Volksinitiative „Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren“, welche die SP gemeinsam mit Grünen und AL im letzten Herbst eingereicht hat. Denn nur so stellen wir sicher, dass auch Wohnungen, welche für die Einhaltung des Mindestwohnanteils rein juristisch gesehen nicht nötig wären, für die lokale Bevölkerung erhalten bleiben und weitere Umgehungsvehikel effektiv unterbunden werden. Der Stadtrat ist nun gefordert, die Volksinitiative rasch dem Gemeinderat vorzulegen, und der Gemeinderat ist gefordert, danach rasch das Volk entscheiden zu lassen.

Für Auskünfte:

Florian Utz, Co-Fraktionspräsident SP, Tel. 076 448 22 88

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