Verwaltungsgericht bestätigt: Einschränkung der Demonstrationsfreiheit im Kanton Zürich ist rechtswidrig
Das Zürcher Verwaltungsgericht bestätigt: das Verbot von politischen Kundgebungen mit mehr als 15 Personen im Kanton Zürich verstösst gegen die Bundesverfassung. Der Regierungsrat muss seine Covid-Verordnung nun unverzüglich korrigieren.