Der Stadtrat hat im Sommer 2024 eine BZO-Teilrevision angestossen, um die veralteten Hochhausrichtlinien von 2001 zu aktualisieren und mit dem kommunalen Siedlungsrichtplan abzustimmen. Die Kommissionsberatung hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, die Anforderungen an Hochhäuser in Bezug auf Hitzeminderung, Grünflächen, Gemeinschaftsflächen und Mitsprache der Bevölkerung zu schärfen.
SP-Gemeinderätin Angelica Eichenberger sagt: «Die Stadtratsvorlage hat wichtige Punkte aufgenommen, die wir in der Kommissionsberatung noch schärfen konnten. Kommt es für ein Hochhaus zu einer Mehrausnutzung ist jetzt dank einem SP-Antrag zudem klar, dass 100% dieser Mehrausnutzung als preisgünstiger Wohnraum vermietet werden muss.»
Hochhausgebiete werden fokussiert
Die Mehrheit aus SP, Grünen, AL und SVP hat sich zudem auf eine Anpassung der Hochhausgebiete geeinigt, die diese fokussiert auf Gebiete entlang den Gleisen und im Zentrum Zürich-Nord. «Es ist städtebaulich sinnvoll, dass der Bau von Hochhäusern an gewissen Orten in der Stadt konzentriert wird», sagt SP-Gemeinderat Marco Denoth. «Insbesondere die Ausweitung der 40-Meter-Zonen in Aussenquartieren hat zur Sorge geführt, dass zusätzliche Renditebauten entstehen könnten. Das haben wir erfolgreich verhindert.»

